Allgemeines
Mietbedingungen für alle Fahrzeuge
Bestandteil des Mietvertrages der Autovermietung
Gültig ab 1.1.2014
Angegebene Beiträge inklusive 19% MwSt. (in Klammern netto)
Fahrzeuge
Unsere Fahrzeuge sind in Vermietgruppen eingeteilt. Nur nach diesen können Reservierungen bestätigt werden. Für einzelne Ausstattungen ist leider keine Zusage möglich.
Mietpreise
Die Fahrzeugmiete wird nach Zeit, und zwar jeweils pro angefangenen Zeitraum und bei bestimmten Tarifen bzw. Fahrzeugtypen zusätzlich auch nach gefahrenen Kilometern berechnet. Die Kosten für Ölverbrauch, Wartung, Verschleißreparaturen und die Kfz-Haftversicherung sind im Mietpreis enthalten. Kraftstoffkosten gehen zu Lasten des Mieters. Hierzu bieten wir Ihnen unseren Betankungsservice zu den in den Stationen ausgelegten Konditionen an.
Zahlungsart
Wir akzeptieren EC-Karten. Bei Barabrechnung (nur möglich bei der Anmietung von Transporten) benötigen wir eine Vorauszahlung mindestens in Höhe der geschätzten Miet- und Nebenkosten. Näheres erfragen Sie bitte vor der Anmietung.
Mindestalter
Das Mindestalter zum Führen eines Fahrzeuges beträgt 21 Jahre, ab Gruppe D (siehe Preisliste nachfolgend) 24 Jahre, ausgenommen sind Firmenfahrer.
Führerschein
Der Fahrer muss seit mind. 2 Jahren für LKW ab Gruppe C seit 3 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Führerscheinklass III sein oder eine ausreichende ausländische Fahrerlaubnis vorweisen. Ein internationaler Führerschein wird nur in Verbindung mit dem zugrunde liegenden nationalen Dokument akzeptiert.
Fahrzeugrückgabe
Fahrzeuge sind während der Stationsöffnungszeiten nur an Mitarbeiter zurückzugeben. Bei Abgabe außerhalb der Öffnungszeiten erfragen Sie bitte die Vorgehensweise in der betreffenden Station. Für im Fahrzeug liegen gebliebene Gegenstände übernehmen wir keine Haftung.
Einreiseverbot
Das Fahrzeug darf nur nach schriftlicher Genehmigung des Vermieters ins Ausland gefahren werden.
Haftung/Haftungsreduzierung (CDW)
Jedes Mietfahrzeug ist unbegrenzt haftpflichtversichert. Für die Beschädigung oder den Verlust des Mietfahrzeuges haften Sie bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes zzgl. Nebenkosten. Diese Haftung können Sie pro Schadensfall gemäß der nachstehenden Tabelle reduzieren.
Preisgruppe Pkw | Selbstbeteiligung pro Schaden Euro | Herabsetzung der Selbstbeteiligung pro Schaden bei Abschluss der CDW Euro | CDW Euro |
---|---|---|---|
A | 21 000,- | 520,- | 22,50 |
B | 26 000,- | 520,- | 23,00 |
B1 | 26 000,- | 520,- | 23,00 |
C | 38 000,- | 1020,- | 24,50 |
C1 | 38 000,- | 1020,- | 24,50 |
D | 48 000,- | 1020,- | 26,00 |
Wegfall der Haftungsreduzierung
Beachten Sie hierzu bitte die Ziff. IV, 3 der Mietvertragsbedingungen. U.a wird dort geregelt, dass die Haftungsreduzierung nicht eintritt, wenn bei einem Schadensfall die Polizei nicht hinzugezogen wurde oder wenn das Fahrzeug einem unberechtigtem Fahrer überlassen worden war. Bei Schäden, die durch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet der Mieter gemäß den Allgemeinen Mietbestimmungen in unbegrenzter Höhe.
Beachten Sie außerdem die Bedingungen auf beiden Seites des Mietvertrages.